Batteriegesetzhinweise
Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Sie können gebrauchte Batterien und Akkus unentgeltlich in einer kommunalen Sammelstelle, vor Ort im Einzelhandel oder auch in einem ausreichend frankierten Umschlag an uns zurücksenden. Die Rücksendeadresse finden Sie im Impressum.
Zur Müllvermeidung empfiehlt sich die Nutzung von wiederaufladbaren Batterien (Akkus) soweit möglich.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:
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„Cd" steht für Cadmium.
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„Hg" steht für Quecksilber.
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„Pb" steht für Blei.